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Renten- und Lebensversicherungen

Todesfallsumme bei der Lebensversicherung
Die Todesfallsumme ist die Summe, die bei einer Kapitallebensversicherung der Erbe im Falle eines Ablebens des Versicherten erhält. Sie ist meist identisch mit der Versicherungssumme kann aber auch höher oder niedriger gewählt werden. Ist Ihnen die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen (Kinder, Ehemann/Frau) wichtig, so sollten Sie eine entsprechende Summe wählen

Todesfallsumme bei der Rentenversicherung
Der Hauptunterschied zwischen Renten- und Lebensversicherung ist die Tatsache, dass bei der Rentenversicherung im Todesfall nur die bis dahin eingezahlten Beiträge plus Zinsen an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Dadurch ist sie natürlich günstiger als die Lebensversicherung. Steht die eigene Rente im Fordergrund und haben Sie keine zu versorgenden Personen, dann sollten Sie diese Variante wählen

Erlebensfallsumme und Überschüsse, Fondsguthaben, Verzinsung und Rendite, Risiko - drei Varianten

1. Die klassische Lebens- und Rentenversicherung
Die klassische Renten/Lebensversicherung verzinst sich wie folgt: Die garantierte Versicherungssumme ist der Betrag, den die Gesellschaft garantiert auszahlt (gesetzlich mit 0,90 % Mindestverzinsung vorgegeben). Dazu kommen noch Überschüsse, Bonusse und Gewinne. Diese werden allerdings nicht garantiert. Die besten Überschüsse erzielt nicht die Gesellschaft, die diese jetzt verspricht, sondern die Gesellschaft, die am Besten mit dem Geld wirtschaftet. Überschussversprechungen der Gesellschaften haben nur einen geringen Aussagewert. Wichtiger ist die tatsächlich erreichte Kapitalverzinsung, die Finanzkraft der Gesellschaft, aber auch Kostenstrukturen, Verwaltungsgebühren und Abschlusskosten. Es gibt unseriöse Gesellschaften die weit mehr versprechen als sie dann halten können. Derzeit erzielen die Gesellschaften etwa 3 % bis 3,8 % Rendite. Vertrauen Sie Ihre Altersversorgung einem gesunden Unternehmen mit gutem Ruf an. Wir vergleichen alle Gesellschaften in Deutschland.

2. Die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Hier werden die Kundengelder in Renten- und Aktienfonds angelegt. Bei guten Gesellschaften gibt es eine große Auswahl von Fonds von den wichtigsten Investmentgesellschaften wie DWS, DIT, Templeton, Fidelity, Flemings, Ökovision, Carmignac usw. Auch kostengünstige ETFs (Indexfonds) können Sie nach belieben auswählen, ändern, umschichten. Wir kennen fast alle wichtigen Fondsanlagegesellschaften und können zusammen mit Ihnen die Fonds in der richtigen Risikostreuung auswählen. Am Ende der Laufzeit steht dann das Fondsguthaben zur Verfügung und kann ausbezahlt oder verrentet werden. Das Risiko liegt allerdings ganz allein beim Anleger, die Versicherungen geben hier keine Garantien. Man trägt das volle Fondsrisiko. Langfristig waren diese Versicherungen allerdings erfolgreicher als die klassischen Produkte (nicht allerdings zwischen 2000 und 2012).

Rentenwahlmöglichkeit
Bei allen obigen Varianten, sowohl bei der Renten- als auch bei der Lebensversicherung können Sie sich  bei Ablauf  das Guthaben auszahlen lassen oder die lebenslange Rente wählen. Das wird bei Ablauf entschieden.

Steuern ab 2005
Seit dem 1.1.2005 gibt es vier verschiedene Möglichkeiten Lebens/Rentenversicherungen von der Steuer abzusetzen.

Die klassische Lebens- und Rentenversicherung
Beträgt die Laufzeit mindestens 12 Jahre UND erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr sind lediglich 50 % der Erträge steuerpflichtig. Beispiel: bezahlte Beiträge € 50.000,00 : Ausschüttung € 80.000,00 = Gewinn € 30.000,00 = Steuerpflichtiger Ertrag: € 15.000,00. Darauf persönlicher Steuersatz.  Wählt man allerdings die Rentenzahlung sind nur 27 % der Rente steuerpflichtig.
Die Beiträge zu dieser Versicherung, welche vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, waren bei Selbständigen bis zu bestimmten Höchstsätzen voll von der Steuer absetzbar. Bis zum Jahr 2020 haben Selbständige weiterhin die Möglichkeit, diese alten Verträge von der Steuer abzusetzen. Die neu abgeschlossenen Verträge sind nicht mehr von der Steuer absetzbar.

Die Basisrente (sog. Rüruprente)
Bei der sog. Rüruprente  kann nur noch die Rente gewählt werden. Eine Kapitalauszahlung und auch eine Vererbung ist nicht mehr möglich. Die Beiträge zur Rüruprente wie auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können zusammen bis zu € 23.362,00 (verheiratete € 46.724,00) pro Jahr in 2017 zu 82 % von der Steuer abgesetzt werden, der abziehbare Satz steigt jährlich um 2 % an. Ab dem Jahr 2025 können 100 % dieser Beiträge abgesetzt werden. Die Rente ist zu 100 % steuerpflichtig (übrigens künftig auch die gesetzliche Rentenversicherung).

Die Direktversicherung
Beiträge die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zu einer Direktversicherung (alle obigen Wege 1. – 3. möglich) bezahlt, sind ab 2005 Steuer- und Sozialversicherungsfrei. Es fällt auch keine pauschale Lohnsteuer mehr an. Gefördert werden 2017 Beiträge bis zu monatlich € 254,00 (p.a. € 3.048,00). Die Renten, wie auch eventuelle Einmalauszahlungen sind zu 100 % steuerpflichtig.

Die Riesterrente
Für rentenversicherungspflichtige Personen ist die Riesterrente derzeit fast die steuergünstigste Möglichkeit Renten- und Lebensversicherungen abzuschließen. Es können bis zu € 2.100,00 zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Noch dazu werden Riesterzuschüsse auf den Sparvertrag einbezahlt. Und zwar € 152,00 pro Person bzw. 184,00 pro Kind (€ 300,00 für Kinder ab 2008 geboren). Die Rente ist dann 100 % steuerpflichtig. Wird die Kapitalauszahlung gewählt, müssen alle Riesterförderungen zurückbezahlt werden. Ebenso ab 2008 können Guthaben der Riesterrente in Hausdarlehen, Hypothekentilgung oder zum Hauskauf verwendet werden.

Laufzeit
Früher war bei allen Versicherungen eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren einzuhalten. Künftig ist in den meisten Fällen folgendes zu beachten. Lebens- und Rentenversicherungen sind nur rentabel wenn man lange Laufzeiten wählt. In fast allen Fällen sind nur Laufzeiten bis mindestens zum 62. Lebensjahr günstig, andernfalls entfallen die Steuervergünstigungen. Am besten sind flexible Ablaufzeiten zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr.

Dynamik
Geld wird, egal wie angelegt, über die Jahre weniger Wert. Dies gilt auch für Versicherungen. Um diesen Wertverlust zumindest teilweise aufzufangen ist eine Dynamisierung des Vertrags zu empfehlen. Hierbei steigen Beitrag und Versicherungsleistung jährlich um einen bestimmten Betrag. Dies kann jederzeit eingestellt werden. Spätestens 5 Jahre vor Laufzeitende sollte die Dynamik gestoppt werden, da sie dann nicht mehr sinnvoll ist. Noch besser ist es jedoch, die Versicherungssummen gleich so zu wählen, die für künftige Renten notwendig sind, da sich ein von Beginn an höherer Beitrag natürlich länger und damit besser verzinst, als eine langsam ansteigende Dynamik. Dies ist natürlich begrenzt auf vorhandene Mittel.

Auflösung, Kündigung, Stillegung
Obige Versicherungen können jederzeit gekündigt werden, Auszahlungen sind dann allerdings steuerpflichtig. Zudem sind die Rückkaufswerte in den ersten 7 Jahren meist geringer als die bezahlten Beiträge (siehe Gebühren). Erhöhungen des Vertrags sind in der Regel möglich. Beitragsreduzierungen, Stillegungen, Beitragsstundungen, und „ruhen lassen“ sind in der Regel problemlos möglich, variieren aber bei den jeweiligen Produkten und ist vor allem in den ersten Jahren oft eingeschränkt, nie innerhalb der ersten beiden Jahre möglich. Diese Änderungen sind zudem meist mit hohen Kosten belastet und nur in Ausnahmefällen wirklich anzuraten. Deshalb ist der Beitrag unbedingt so zu wählen, dass er laufend bezahlt werden kann, auch bei finanziellen Engpässen. Auflösung, Kündigung oder Stillegung sollten generell nur in wirklichen Notlagen gewählt werden. Am Besten ist es, wenn Sie auf dem Festgeltkonto eine Reserve bilden, um Beiträge in Notzeiten zahlen zu können. Versicherungen haben langfristig meist eine bessere Rendite als andere Produkte, sind jedoch kurzfristig oder bei Kündigung immer eine schlechte Wahl.

Gebühren
Die Versicherung berechnet bei jedem Abschluss Gebühren für Policierung, Bearbeitung, Provisionen und andere Abschlusskosten. Diese werden zwar nicht gesondert berechnet, werden aber von den anfangs bezahlten Beiträgen einbehalten. Deshalb ist es ungünstig, diese Versicherung in den ersten Jahren zu kündigen oder ruhen zu lassen. Sie haben dann Gebühren für etwas bezahlt, was Sie nicht  in Anspruch nehmen. Langfristig sind die Gebühren jedoch auch nicht höher, als diem eisten anderen Produkte.

Gesundheitsfragen
Bei Rentenversicherungen ohne Berufsunfähigkeitsversicherung sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Bei allen anderen Versicherungen sind die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten damit es der Gesellschaft möglich ist, das Risiko richtig zu beurteilen. Andernfalls ist die Gesellschaft im Leistungsfall nicht verpflichtet zu leisten und kann den Vertrag zumindest teilweise kündigen.

Höhe des Beitrags
In unseren Angeboten haben wir einen bestimmten Beitrag zu Grunde gelegt. Sie können den Beitrag und die sich daraus ergebenden Leistungen ganz einfach umrechnen: Doppelter Beitrag ergibt doppelte Leistung. Halber Beitrag ergibt halbe Leistung, etc. Wählen Sie einen Beitrag, der eine würdige Altersversorgung bezahlt aber wählen Sie den Beitrag so, das Sie ihn auch ohne größere Anstrengung bezahlen können. Überprüfen Sie über die Jahre ob der Vertrag noch den Ansprüchen gerecht wird und erhöhen Sie den Beitrag wenn notwendig.

Unser Service
Wie Sie sehen, ist der Abschluss einer Versicherung für die Altersvorsorge seit 2005 derart kompliziert, dass fachlicher Rat unumgänglich ist. Wir von ABACUS befassen uns mit Altersvorsorgeprodukten seit über 20 Jahren und sind hierauf spezialisiert. Die Beratung ist zudem kostenlos, wir erwarten jedoch, dass Sie bei guter Beratung dann auch über unsere Gesellschaft abschließen, denn wir werden von den Gesellschaften bezahlt. Die Höhe der Provision ist für uns kein Entscheidungskriterium über unsere Empfehlung, allerdings können wir Ihnen keine Versicherungen anbieten, die keine Provisionen bezahlen, da auch wir leben müssen. In der Regel ist unsere kompetente Beratung mehr Wert als die jeweils bezahlte Vergütung. Wir haben uns einer Geschäftspolitik verpflichtet, bei der das Interesse des Kunden an erster Stelle steht. Wir werden stets bemüht sein, ihnen ein guter Partner zu sein. Wir betreuen inzwischen über 1.200 Kunden in allen Versicherungsfragen. Eine jährliche Zeitschrift und regelmäßige E-mails informieren kostenlos über die neuesten Versicherungs- und Steuertipps (ohne steuerliche Beratung). Wir sichern Ihnen als unser Kunde eine umfassende, kompetente, unaufdringliche und freundliche Beratung zu - auch nach erfolgtem Abschluss.