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Informationen zur Krankenversicherung

Eine ganze Reihe von Personengruppen können in die Private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern. Hier die wichtigsten:

  • Alle Arbeitnehmer, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze € 62.550,00 (2020) Jahresbruttogehalt verdienen.
  • Studenten unter bestimmten Voraussetzungen (wenn sie nicht pflichtversichert waren oder bereits privat versichert sind. Hier gibt es günstige Tarife.
  • Alle Selbständigen und Gewerbetreibenden.
  • Künstler, wenn Sie in der KSK sind unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Alle Ärzte sowie Ärzte im Praktikum (AiP), bzw. Ärzte im praktischen Jahr (PJ) ungeachtet des Einkommens.
  • Alle Beamten und Beamtenanwärter.

Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig sind Personen, die einen Wohnsitz und Aufenthaltsgenehmigung in der BRD nachweisen können. Bei den meisten Gesellschaften genügt eine inländische Postanschrift und Konto bei einer deutschen Bank.

Versicherungsfähig sind Personen, die nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Pflichtversichert sind. In der Regel sind das selbständig Tätige, Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresentgeltgrenze (siehe oben) sowie Hausfrauen, Kinder und nichttätige Personen.

Versicherungsbeginn kann immer nur der 1. eines Monats sein. Die Bearbeitung dauert in etwa 2 - 14 Tage, je nach Gesellschaft und Gesundheitszustand.

Gesundheitszustand

Bei Antragstellung wird der Gesundheitszustand des Antragsstellung mittels eines Fragebogens geprüft. Hierbei wird in der Regel nach allen Behandlungen der letzten 5 Jahre und Krankenhausaufenthalten der letzten 10 Jahre gefragt. Die Gesellschaft entscheidet dann nach etwa einer Woche, ob sie den Antragsteller aufnehmen will oder, bei schweren Erkrankungen den Antrag ablehnt. Bei Krankheiten, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, daß künftig Kosten entstehen werden, berechnet die Gesellschaft einen Zuschlag zum Beitrag. Sie müssen sich hier genau beraten lassen. Es gibt Versicherungsvermittler, die Ihnen dazu raten, Erkrankungen zu verschweigen. Machen Sie das auf keinen Fall.

Fast alle Gesellschaften bezahlen in den ersten 2 - 5 Jahren nur bis zu bestimmten Höchstsummen beim Zahnarzt, insbesondere beim Zahnersatz. Hierbei sind große Unterschiede bei den verschiedenen Gesellschaften. Eine genaue Analyse ist hierbei unabdingbar. Bei besonders vielen fehlenden Zähnen kann ein Antrag für einen Zahntarif auch abgelehnt werden.

Kündigung durch die Gesellschaft

Ist ein Antrag einmal von der Gesellschaft angenommen, so kann die Gesellschaft unter keinen Umständen mehr kündigen - egal wie sich der Gesundheitszustand verändert. Einzige Kündigungsmöglichkeit besteht für die Gesellschaft allerdings dann, wenn bei Antragstellungen wesentliche Erkrankungen verschwiegen wurden.

Wann ist eine Kündigung durch den Versicherten möglich

Bei jeder Beitragserhöhung sowie bei Pflichtversicherung in der GKV. Achtung: Sie sollten eine Kündigung jedoch immer nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen. Der Wechsel von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen, geht mit einem kompletten Verlust der Alterungsrückstellungen einher. Oft gibt es in der eigernen Gesellschaft Alternativtarife, die eine wesentlich bessere Wirkung erziehlt, als ein Wechsel in eine andere. Es gibt massenweise Vermittler, die das nicht beachten, denn Provisionen werden nur dann verdient, wenn ein Neuabschluss gemacht wird.

Ansonsten zusätzlich jeweils zum 1.1. eines jeden Jahres wobei hier meistens 1-3 Jahre Mindestvertragszeit festgelegt sind.

Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung

Bei jeder sozialversicherungspflichtigen Anstellung unter der Jahresentgeltgrenze (siehe oben) muss der Versicherte wieder zurück in die GKV. Desgleichen bei Arbeitslosigkeit. Er kann dann nach Beendigung der Anstellung freiwillig in der GKV bleiben. Und zwar auch schon nach einem Tag. Ein Versicherungszeit von 12 Monaten ist seit 1.8.2013 nicht mehr notwendig. Es ist jedoch zu empfehlen, bei einer vorübergehenden Pflichtversicherung den privaten Versicherungsschutz auf Anwartschaft stellen zu lassen (Ruhen), wenn man anschließend wieder privat versichert sein möchte. Dies kostet zwischen 5 % und 20 % vom Beitrag, ermöglicht aber eine risikolose Rückkehr in die PKV bei Beendigung der GKV. Arbeitslose bekommen die Anwartschaft für 6 Monate kostenlos.

Seit 1.1.2000 wurden die Gesetze dahingehend verändert, dass privat versicherte Personen ab dem 55. Lebensjahr generell nicht mehr in die GKV zurückkehren können. Selbst dann nicht, wenn das Einkommen unter die Verdienstgrenze fällt oder wenn man arbeitslos wird.

Beendigung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Eine freiwillige Mitgliedschaft bei der GKV kann zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Eine Pflichtmitgliedschaft zum Ende der Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit

Wartezeiten

Bei unmittelbarem Übertritt aus der GKV in die PKV werden alle Wartezeiten erlassen. Bei Übertritt aus einer PKV in eine andere oder bei Fehlen einer Vorversicherung können mittels eines Arztberichtes (Formblatt der Gesellschaften) alle Wartezeiten erlassen werden. Prinzipiell leisten alle PKV in vollem Umfang vom ersten Tag der Gültigkeit

Beiträge

Die Beiträge bei der PKV werden nach Eintrittsalter, Leistungsmerkmalen und Gesundheitszustand für jede Person gesondert festgelegt. Die Beiträge schwanken hierbei von € 75,00 (z.B. Kinder) bis € 1.000,00 (Mehr-Personenhaushalt). Das Einkommen spielt in der PKV keine Rolle. Eine Beitragssteigerung wegen Alterns findet in der PKV nicht statt - man bleibt sein ganzes Leben in der Altersklasse zum Zeitpunkt des Eintritts.

Die Beiträge bei der GKV (incl. Pflegeversicherung) werden nach dem Einkommen bemessen: Beitrag bei folgendem Einkommen (Stand 2020): geringes Einkommen = Beitrag etwa € 220,00. Einkommen € 2.000 = Beitrag etwa € 390,00. Einkommen über € 4.537,50 = Beitrag € 798,00. Familienmitglieder mit weniger als € 450,00 Einkommen sind dann kostenlos mitversichert (Beträge incl. Pflegeversicherung). Selbständige zahlen einen Mindestbeitrag von etwa Euro 310,00.

Alle Beiträge inkl. Pflegeversicherung.

Beitragssteigerungen

In der PKV finden Beitragssteigerungen ausschließlich wegen Verteuerungen im Gesundheitswesen, verbesserten Heilmethoden, größeres Anspruchsdenken der Versicherten, Erhöhte Leistungsinanspruchnahme statt, derzeit ist mit jährlich mindestens 5 % zu rechnen.

In der GKV finden Beitragssteigerungen aus den selben Gründen statt, jedoch auch noch wegen Einkommenssteigerungen, Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze und längerer Lebensdauer.

Selbstbeteiligungen

Die PKV bietet Tarife ohne Selbstbeteiligung und mit verschieden Selbstbeteiligungen von € 120,00 bis € 3.000,00 jährlich an. Eine SB von € 300,00 bis € 500,00 ist zu empfehlen, da die ersparten Beiträge den Selbstbehalt bei weitem überschreiten.

Leistungen in der PKV

Die Leistungen in der PKV sind vertraglich zugesichert und können von der Gesellschaft nicht verschlechtert werden. Die guten Tarife der Gesellschaften bezahlen private Behandlung beim Arzt und Heilpraktiker, Brillen und Kontaktlinsen, Heilbehandlungen ohne Zuzahlungen, Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 80 %, 2-Bettzimmer mit privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus. Vom Kunden kann jedoch jederzeit in günstigere, leistungsreduzierte Tarife umgestiegen werden.

Leistungen in der GKV

Werden vom Gesetzgeber ohne Einflussnahme der Versicherten festgelegt und geändert. In den letzten Jahren sind trotz enormer Preissteigerungen die Leistungen erheblich reduziert worden. Zahnersatz nur noch 50 % (0 % bei vor 1978 geborenen) Beschränkungen auf einfaches Material (Amalgam), Mehrbettzimmer im nächsten Krankenhaus, kein Heilpraktiker, Zuzahlungen.

Altersrückstellungen

Seit dem Jahr 2000 ist die PKV vom Gesetzgeber verpflichtet worden, einen erheblichen Anteil des Beitrages fürs Alter zurückzustellen, da im Alter naturgemäß mehr Kosten anfallen und mit diesen Rückstellungen die Kostensteigerungen aufgefangen werden sollen. Hierbei gibt es erhebliche Unterschiede bei den Gesellschaften. Eine Beratung hierüber ist unbedingt erforderlich. Trotzdem sollte jeder daran denken, dass auch in den Zeiten geringeren Einkommens (insbesondere im Alter), hohe Beiträge für die Gesundheitsvorsorge zu leisten sind. Einige Gesellschaften bieten hierfür gesonderte Tarife für Altersentlastung an, die wir aber für schlecht halten, da diese Beiträge bei einem Wechsel der Gesellschaft verloren gehen. Wir beraten unsere Kunden dahingehend, eigens für die PKV/GKV-Beiträge eine gesonderte Rentenversicherung oder Aktienfonds abzuschließen (dieses Geld bleibt in jedem Fall erhalten, auch wenn keine Krankenversicherung im Alter gebraucht wird). Übrigens: Die GKV hat keinerlei Altersrückstellung angesammelt.

Seit dem 1.1.2000 wurde für alle privat Versicherten ein Beitragszuschlag von 10% eingeführt. Er wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und fließt in die Altersrückstellungen mit ein. Dieser Zuschlag fließt auf ein eigenes Konto und wird dazu verwendet um die Beträge ab dem 65. nicht mehr ansteigen zu lassen. Weitergehende Überschüsse werden sogar zum Absenken der Beträge verwandt.

Des weiteren werden ab dem 65. Lebensjahr Tarife angeboten, die in den Leistungen der GKV ähnlich sind und in die jeder privat Versicherte wechseln kann. Damit sind natürlich erhebliche Beitragsreduzierungen verbunden.

Eine einmal ausgewählte Gesellschaft sollte man nur in ganz seltenen Fällen wechseln den hierbei gehen sämtliche Altersrückstellungen einer anderen Gesellschaft verloren und man beginnt wieder von vorne zu sparen. Des weiteren wird ein neues und ungünstigeres Eintrittsalter berechnet, sowie eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Vorsicht: Vermittler, die zu einem Wechsel der Gesellschaft raten ohne vorher alle Möglichkeiten zu einem Verbleib bei der alten Gesellschaft GENAUESTENS zu überprüfen, sind IMMER unseriös.

Technisches

Bei der PKV erhält man von den Leistungsträgern (Ärzten, etc.) eine Rechnung in 2-facher Ausfertigung. Das Original geht an die Gesellschaft, die den Betrag (./. einer evtl. Selbstbeteiligung) an den Versicherten überweist. Dieser Bezahlt dann den Arzt. Nur in der Apotheke muss wegen Barzahlung Geld ausgelegt werden. Bei Medikamenten, Hilfsmittel, Anwendungen und Sehhilfen wird immer eine ärztliche Verordnung benötigt. Die Rechnung ist dann zusammen mit der Verordnung einzureichen. Bei Zahnersatz und größerer Zahnbehandlung ist ein detaillierter Kostenvoranschlag einzureichen (auch das Material des Labors sollte detailliert aufgeführt sein).

Abacus GmbH Versicherungsvermittlung, Pestalozzistr. 40, 80469 München

Wir haben alle 50 deutschen PKVs mit über 1000 Tarifen im Angebot und eine detailliertes, jahrelanges Wissen über alle diese Tarife und Gesellschaften. Selbstverständlich kennen wir von den verschiedenen Gesellschaften nicht nur die Preise und Leistungen und Altersrückstellungen, sondern auch die Stärken und Schwächen, Leistungsfreudigkeit und Service sowie die allgemeine Geschäftspolitik. Wir beraten Sie hierbei unabhängig und unvoreingenommen. Wir vermitteln Ihnen genauso die billigste, wie die teuerste. Den Ausdruck "Versicherungen aufschwatzen" gibt es bei uns nicht. Wir beraten Sie über die vorhandenen Produkte und werden ihnen auch nach Abschluss stets zur Seite stehen.